Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, kommt es häufig vor, dass die Wohnung überhaupt nicht für eine Pflege geeignet ist. So sind z.B. die Türen zu schmal, um mit einem Rollstuhl hindurch zu fahren. Häufig sind auch Treppenstufen im Haus eine Hürde für pflegebedürftige Menschen.
Die Pflegekassen können daher Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Ein Eigenanteil des Versicherten ist seit dem 30.10.2012 entfallen.
Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen liegt auch vor, wenn den Besonderheiten des Einzel-falles durch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflege- bedürftigen entsprechende Wohnung (z. B. Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung oder in eine Wohnung mit Aufzug) Rechnung getragen werden kann.
In diesem Fall kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen.
Wenn Sie aufgrund Ihres Alters oder einer körperlichen Einschränkung daran denken umzuziehen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.